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Korrelation von Tonschwellenaudiogramm und Hörverlust für Zahlen in der gutachterlichen Plausibilitätsprüfung
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Published: | April 4, 2012 |
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Hintergrund: Die Literatur gibt verschiedene Rechenvarianten für die gutachterliche Plausibilitätsprüfung durch Vergleich der mittleren Hörverluste im Tonschwellenaudiogramm mit dem Hörverlust für Zahlen an. In der vorliegenden Arbeit wurden drei Rechenvarianten verglichen: A (250, 500 und 1000 Hz), B (500 und 1000 Hz) und C (500, 1000 und 2000 Hz).
Methoden: Die Audiogramme von 80 Normalhörigen, 106 Schwerhörigen und 135 zu Begutachtenden wurden retrospektiv analysiert. Die Differenzen der Mittelwerte aus dem Tonschwellenaudiogramm und dem Hörverlust für Zahlen wurden in den drei Patientenkollektiven berechnet und statistisch verglichen.
Ergebnisse: Rechenvariante A stellte sich als eindeutig beste Frequenzkombination heraus, da sie bei statistisch signifikantem Unterschied zu den Rechenvarianten B und C die kleinsten Standardabweichungen lieferte. Die einfache bzw. 2,58-fache Standardabweichung (entsprechend 68,3% bzw. 99,0% aller Werte einer Verteilung) betrug bei Rechenvariante A in allen Kollektiven maximal ±4,6 bzw. ±11,8 dB.
Schlussfolgerung: Bei der gutachterlichen Plausibilitätsprüfung sollte der Mittelwert der Frequenzen 250, 500 und 1000 Hz mit dem Hörverlust für Zahlen verglichen werden. Die gängige Empfehlung, bei Differenzen beider Werte von mehr als ±5 dB die Plausibilität anzuzweifeln, sollte nach den vorliegenden Ergebnissen nicht zu starr angewandt werden.